Die Ermittlung des Kostenrisikos durch den Anwalt erfolgt auf Grundlage
der Gebührengesetze. Bei dem errechneten Kostenrisiko handelt es sich um
einen Mittelwert.
Dieser bietet den Rechtssuchenden einen Anhaltspunkt über
möglicherweise anfallende Kosten. Es wird keine Gewähr hinsichtlich
möglicher Kostenabweichungen für den Fall der außergerichtlichen oder
gerichtlichen Rechtsverfolgung gegeben.